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Weitere Säulen

Diese Seite beschreibt, wohin die Stiftung über Software hinaus gelangen möchte und wie sie darauf achtet, nicht zu früh aufzubrechen. Heute arbeiten wir ausschließlich an Säule I: Suveria ist ein Entwurf, und für das Omniforum ist ein Prototyp im Aufbau. Säulen II und III sind eine Vision, keine laufenden Arbeiten.

Die drei Säulen auf einen Blick#

Alle drei wachsen aus derselben Sorge um die Würde. Daneben nennt das Manifest offene Produktionsentwürfe und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen; der Stifter schreibt von dem Wunsch, zu prüfen, wie viele Bedürfnisse wir befriedigen könnten, wenn wir klüger mit dem wirtschafteten, was wir bereits haben; ein Überschuss muss keine Verschwendung sein, denn er bietet Reserven für Ausfälle, Krisen und Erholung.

Mehr: Manifest, Abschnitt 6.3, Kapitel 9 und Abschnitt 1.1.

Was die Satzung bereits sagt#

Die Satzung, also das Recht der Stiftung, nennt in § 5 fünf Ziele. Zwei reichen über Software hinaus:

Das sind die satzungsmäßigen Anfänge der Säulen II und III.

Die geplante Satzungsänderung Z1 soll die Ziele erweitern. Eine frühere, aufgehobene Fassung der Satzung nannte unter anderem Kreislauftechnik, nachhaltige Landwirtschaft und Selbstversorgung mit Lebensmitteln sowie die treuhänderische Verwaltung von Räumen; zu diesem Inhalt wollen wir zurückkehren, wenn er für den nächsten Schritt gebraucht wird. Bis dahin sind Tätigkeiten außerhalb der derzeitigen Ziele nicht möglich.

Mehr: Satzung, § 5 und Register der Satzungsänderungen, Z1.

Warum nicht jetzt#

Wir beginnen die Entwicklung mit Säule I und werden die ersten Mittel aus dem gemeinsamen Budget sowie freie Rechenressourcen für ihre grundlegenden Verpflichtungen einsetzen. Der vollständige Start der Säulen II und III sowie die Finanzierung ihrer Projekte aus dem gemeinsamen Budget erfordern drei Bedingungen zusammen. Bei jeder nennen wir, wann wir sie als erfüllt betrachten.

  1. Funktionierende Abstimmung. Omniforum mit einer verbindlichen Abstimmung, also einer, deren Ergebnis die Stiftung umsetzt (Konsultationen reichen nicht aus). Wir wollen sie auf Zero-Knowledge-Beweise stützen: ein Verfahren, um das Stimmrecht zu bestätigen, ohne offenzulegen, wer wie abgestimmt hat. Die Wahl soll geheim bleiben, die Berücksichtigung der Stimme soll sich überprüfen lassen, und jede berechtigte Person soll eine wirksame Stimme haben. Erfüllt nach mindestens einer verbindlichen Abstimmung, bei der es in einem öffentlichen Test mit Belohnung nicht gelungen ist, mit derselben Berechtigung eine zweite Stimme abzugeben oder eine Stimme mit einer Person zu verknüpfen.
  2. Reserve. Tatsächlich gesammelte Mittel für mindestens sechs Monate Unterhalt von Suveria und Omniforum, die nach dem Zurücklegen des vollständigen Budgets für das neue Projekt unangetastet bleiben. Erfüllt, wenn auf einem gesonderten Konto das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten der letzten drei Monate liegt und wir den Betrag jeden Monat im Register zeigen.
  3. Entscheidung der Gemeinschaft. Eine Abstimmung, die der gesamten berechtigten Gemeinschaft zu gleichen Bedingungen offensteht. Erfüllt, wenn die Gemeinschaft einen konkreten Vorschlag mit Budget, Auswirkungen auf die Reserve und Abbruchkriterium beschließt.

Nicht eingezahlte Zusagen, den Nutzenden zustehende Guthaben und zweckgebundene Mittel bilden keine Reserve; ein Mock-up des Abstimmungssystems erfüllt die erste Bedingung nicht. Wenn die Abstimmung nicht mehr funktioniert oder die Reserve unter sechs Monate fällt, setzen wir neue Verpflichtungen der weiteren Säulen aus und stellen zuerst die Bedingungen wieder her.

Mehr: Manifest, Abschnitt 6.3 und Whitepaper zu den Arbeitsgrundsätzen der Stiftung, Abschnitt 8.1.

Was früher starten kann#

Wir wollen durch kleine, zeitlich begrenzte Initiativen Erfahrung sammeln. Für kleine Initiativen gibt es bis zur Erfüllung der drei Bedingungen zwei begrenzte Wege; jeder Versuch hat ein öffentliches Ziel, ein vollständiges Budget, eine verantwortliche Person, einen Abschlusstermin und eine Abrechnung.

Übergangsbudget des Vorstands. Das ist eine vorübergehende Ermächtigung des Vorstands zur Finanzierung kurzer Initiativen der weiteren Säulen, solange die verbindliche Abstimmung noch nicht funktioniert. Das Budget darf monatlich um höchstens 5 % der neuen freien Mittel wachsen, also der Einzahlungen ohne bestimmten Zweck, die nach Deckung von Kosten, Verpflichtungen und Absicherung der Säule I übrig bleiben. Der ungenutzte Teil darf auf Folgemonate übertragen werden, solange dieses Geld frei bleibt, und niemals auf Kosten der Säule I. Die Ermächtigung erlischt mit dem Start der verbindlichen Abstimmung; jede Entscheidung, auch eine Ablehnung, veröffentlichen wir mit Begründung.

Zweckgebundene Initiative. Spendende und Sponsoren können ein gesondertes Budget für eine kleine Initiative finanzieren, die den Zielen der Stiftung entspricht. Sie kann starten, wenn ihre vollständigen Kosten durch bereits eingezahlte Mittel gedeckt sind, Ausführende gesichert sind und die Absicherung der Säule I unangetastet bleibt. Bei materiellen Tätigkeiten und Aktivitäten vor Ort berücksichtigen wir auch Wartung, Lagerung, Versicherung und Verantwortung für die Teilnehmenden.

Stand am 31. Oktober 2026: Die einzige Einzahlung ist der Gründungsfonds, deshalb ist noch keine solche Initiative gestartet. Die vollständigen Regeln beider Wege beschreibt die Seite Das Geld der Stiftung.

Mehr: Whitepaper zu den Arbeitsgrundsätzen der Stiftung, Abschnitt 8.2 und Abschnitt 8.3 sowie Manifest, Abschnitt 6.3.

Woran wir festhalten#

Mehr: Manifest, Kapitel 9 und Abschnitt 6.3.

Lies den Text und sag uns, was du denkst#

Mehr im Manifest, Kapitel 9 und Abschnitt 6.3, im Whitepaper zu den Arbeitsgrundsätzen der Stiftung, Kapitel 8 sowie in der Satzung, § 5. Wenn dich etwas beschäftigt oder dir falsch erscheint, markiere diese Stelle im Dokument und nutze die Schaltfläche „Ich habe eine Anmerkung“ oder schreib an salve@novusignis.org.

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